ich halte die Angst vor dem Bundesrat für massiv uebertrieben. Konsens unter Juristen scheint zu sein dass das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Das wird das Verfassungsgericht im Streitfall dann eben feststellen und der Zwergenaufstand ist vorbei.
und warum sollte der Vermieter der neuen Wohnung dann nicht die Miete anheben sodass die kleine Wohnung auch deutlich teurer wird?
diese dümmliche Tauschidee ignoriert das der einzige Grund für billige Bestandsmieten die Faulheit der Vermieter ist die Miete regelmäßig anzuheben. das dürfen sie ja offensichtlich, 20% alle 3 Jahre, bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
wenn man denen jetzt verbietet beim Mieterwechsel zu erhöhen wie bisher, dann erhöhen sie halt ein Jahr später.