Kommentarbeitrag von FrauTux:

"Mit Erschrecken habe ich neulich im Fediverse diesen Link zu LinkedIn und einem Statement des CIO der Bundesagentur für Arbeit gefunden.

Stolz wird verkündet, dass ab Januar 2024 die Bundesagentur für Arbeit Microsoft Office 365 ausrollen wird und das keine 21 Wochen nach Bekanntgabe des Angemessenheitsbeschlusses zwischen den USA und der EU.

Dabei werden zusätzich noch namentlich alle Kollegen verlinkt, die das Thema vorangetrieben haben inkl. der Deutsche Rentenversicherung Bund.

Ein Nutzer hat daraufhin bei Frag den Staat eine Anfrage gestellt, in dem er einen Bericht über die im Rahmen dieses Einführungsprojekts durch die BA durchgeführte Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO fordert. Die Bundesagentur für Arbeit hat Stand heute noch keine Stellungnahme dazu bezogen, jedoch kann dieser Anfrage per RSS-Feed gefolgt werden.

Die DSK hat mehrfach Microsoft Office 365 als bedenklich eingestuft und auch der Datenschützer Max Schrems hat schon mehrfach durchblicken lassen, dass es vermutlich eine dritte Runde geben wird, um auch diesen Beschluss wieder zu stoppen.

Das Problem dabei: Nutzer können sich dem nicht entziehen - außer sie wandern aus, aber selbst dann werden Daten in der Microsoft Cloud landen.

Die Bundesagentur für Arbeit speichert die Daten nahezu aller Bürger in Deutschland, unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind (Zahlung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung über die Lohnabrechnung) oder nicht und entsprechend gemeldet sind. Auch hier gibt es keine Alternative, an die sich Bürger/unfreiwillige Kunden wenden könnten.

Gerade wenn man für so viele Daten verantwortlich ist, wissend, dass es keine Alternative gibt und die Leute dafür mehr oder weniger auch noch Steuern zahlen, sollte man nicht unbedingt eine Software wählen, vor der mehrfach gewarnt wurde, die auf rechtlich wackeligen Beinen steht und die Daten in ein Drittland außerhalb der EU weiterleitet - zumal die Daten bei der Bundesagentur für Arbeit sehr sensibel sein können (Passnummer, Sozialversicherungsnummer, Bewerbungsunterlagen etc.)."

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