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Was im Artikel mal wieder nicht vorkommt:Deutschland hat eines der repressivsten Streikrechte im Vergleich zu anderen Industriestaaten.
Hier darfst du nur streiken, wenn eine tariffähige Gewerkschaft dazu aufgerufen hat und wenn die Streikforderungen in einem Tarifvertrag erfüllt werden können.
Alles andere wilde Streiks, politische Streiks, Solidaritätsstreiks aus anderen Gewerken, good will Streiks (sowas wie, die Bahn fährt, aber es werden keine Tickets kontrolliert) sind unzulässig, haben keinen Kündigungsschutz und Gewerkschaften die dazu aufrufen, können Schadensersatzklagen abbekommen.
Der Generalstreik, das stärkste Mittel der Arbeiterschaft um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, ist natürlich auch pauschal verboten.
Genau, wobei die Frage ist, ob, wenn es zu einem Generalstreik, danach noch jemand da ist, der das sanktionieren wollte/könnte