Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen.
Alles andere ist Cannabis:
Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen nach Nummer 1 und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe
der Besitz von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen erlaubt
heißt für mich: 3 Pflanzen, unbegrenzt Steckling. Bin aber nicht mehr wirkllich Gesetzestext-fest, man möge mich berichtigen.
Uff danke, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Alles andere ist Cannabis:
heißt für mich: 3 Pflanzen, unbegrenzt Steckling. Bin aber nicht mehr wirkllich Gesetzestext-fest, man möge mich berichtigen.
Cool!
Dann bleibt aber immernoch das Problem mit den gestorbenen Pflanzen :(