Ein Haus im Aichtaler Stadtteil Grötzingen ist heruntergekommen, laut Bürgermeister zum Teil einsturzgefährdet und schon lange nicht mehr bewohnbar. Doch er darf das Haus nicht abreißen.
Der Denkmalschutz treibt teilweise merkwürdige Blüten und sabotiert sich damit selbst. Sanierung wird oft genug durch absurde Denkmalschutzauflagen unrentabel gemacht, was dann zwangsläufig dazu führt, dass diejenigen, die es sich leisten können, die Bude so lange leerstehen zu lassen, warten, bis sie so weit verfallen ist, dass sie wegen Einsturzgefahr abgerissen werden muss.
Hier wurde ein Haus unter Denkmalschutz die Genehmigung fürs aufstocken gegeben. Allerdings mit der Auflage das klar ersichtlich sein muss was aufgestockt wurde deswegen anderer Stil etc. Viel sinnvoller wäre doch die Auflage gewesen es muss exakt gleich aussehen als wäre es so ursprünglich gebaut worden.
Ein Verwandter hat einen denkmalgeschützten Bauernhof und wollte am mehrere hundert Jahre alten Wohnhaus die Fenster austauschen. Das Denkmalamt hat auf einer bestimmten Farbe für die Fensterrahmen bestanden, die eine andere Farbe war, als die Fensterrahmen mindestens 90 Jahre lang hatten. Dass die Fensterrahmen vor 90 Jahren nicht “altweiß” waren, konnte man sogar auf einem alten Schwarzweiß-Familienfoto erkennen, das damals vor dem Haus aufgenommen worden war, und die 70-jährige Oma, die in dem Haus aufgewachsen ist, konnte sich auch nicht daran erinnern, dass die jemals nicht dunkelbraun gewesen wären. Gegen den kompletten Abriss eines auch mehrere hundert Jahre alten Wirtschaftsgebäudes auf dem Hof hatte das Amt merkwürdigerweise nichts einzuwenden, solange das Gebäude, das an seiner Stelle neu gebaut wurde, genauso hoch war.
Lack scheint das Lieblignsgetränk unserer Denkmalschützer zu sein.
Der Denkmalschutz treibt teilweise merkwürdige Blüten und sabotiert sich damit selbst. Sanierung wird oft genug durch absurde Denkmalschutzauflagen unrentabel gemacht, was dann zwangsläufig dazu führt, dass diejenigen, die es sich leisten können, die Bude so lange leerstehen zu lassen, warten, bis sie so weit verfallen ist, dass sie wegen Einsturzgefahr abgerissen werden muss.
Hier wurde ein Haus unter Denkmalschutz die Genehmigung fürs aufstocken gegeben. Allerdings mit der Auflage das klar ersichtlich sein muss was aufgestockt wurde deswegen anderer Stil etc. Viel sinnvoller wäre doch die Auflage gewesen es muss exakt gleich aussehen als wäre es so ursprünglich gebaut worden.
Ein Verwandter hat einen denkmalgeschützten Bauernhof und wollte am mehrere hundert Jahre alten Wohnhaus die Fenster austauschen. Das Denkmalamt hat auf einer bestimmten Farbe für die Fensterrahmen bestanden, die eine andere Farbe war, als die Fensterrahmen mindestens 90 Jahre lang hatten. Dass die Fensterrahmen vor 90 Jahren nicht “altweiß” waren, konnte man sogar auf einem alten Schwarzweiß-Familienfoto erkennen, das damals vor dem Haus aufgenommen worden war, und die 70-jährige Oma, die in dem Haus aufgewachsen ist, konnte sich auch nicht daran erinnern, dass die jemals nicht dunkelbraun gewesen wären. Gegen den kompletten Abriss eines auch mehrere hundert Jahre alten Wirtschaftsgebäudes auf dem Hof hatte das Amt merkwürdigerweise nichts einzuwenden, solange das Gebäude, das an seiner Stelle neu gebaut wurde, genauso hoch war.
Lack scheint das Lieblignsgetränk unserer Denkmalschützer zu sein.
Noch ein Beispiel von Haus daneben. Die haben ne Mauer vorne dran die inzwischen ziemlich marode ist.
Vorschlag: wir erneuern die, danach sieht die so aus wie davor.
Auflage: Exakt die gleiche Technikenwie von vor 80 Jahren und die ausführende Person muss darauf zertifiziert sein.
Ergebnis: die Mauer bröckelt vor sich hin.