Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung zur Verhängung einer Geldbuße führen kann.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung zur Verhängung einer Geldbuße führen kann.
Das zu beurteilen ist nicht Aufgabe des EuGH: „Das Kammergericht wird den Fall nun unter Berücksichtigung des Urteils zu entscheiden haben“.