Wer einfach die Namen von Webseiten in IP-Adressen übersetzt, ist nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Das Dresdner Oberlandesgericht hob ein früheres Urteil auf und erteilt Netzsperren eine Absage. Das schafft Rechtssicherheit für Internetdienste und stärkt die Informationsfreiheit.
Danke für die Korrektur, da hat mein Textverständnis wohl den Abflug gemacht.