Update: In Hessen und Hamburg wurde die Software vom Verfassungsgericht schon als verfassungswidrig eingestuft: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/palantir-programme-bundesverfassungsgericht-schraenkt-einsatz-von-polizei-software-ein-a-6a707d74-fea1-484b-a187-013f827b09c0
Ach so, dann ist das okay, die Polizei kann ja machen was sie will, ob sie das dürfen kann man ja irgendwann mal klären, wenn man halt Bock drauf hat.