• hh93@lemm.ee
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    1 year ago

    Oder wenigstens einen neuen Tatbestand einführen für nichtkooperation.

    Glaube jemanden für zu schnelles Fahren bestrafen wenn die Person es nachweislich nicht war könnte schwierig werden aber wenn man als Fahrer die Pflicht hat nach zu weisen wer im Auto war hätte man zumindest etwas handhabe

    • gajustempus@feddit.de
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      1 year ago

      find ich nicht.

      Normalerweise SOLLTE derjenige, dem der Wagen gehört, ja wissen, wer da mit dem Wagen fährt und ihn entsprechend belehren, dass er sich an die Regeln zu halten hat. Auf diese Weise käme dann halt ein “entweder du sagst uns, wer gefahren ist (und weist das nach), ansonsten bekommst DU Punkte und Fahrverbot”.

      Im Zweifelsfall würde sich der Halter das dann im nachgelagerten, zivilrechtlichen Verfahren (so es so weit käme) Geld und Co. vom Sünder zurückholen.

      Ich sehe da sogar eine Möglichkeit für, die Vermieter von Elektrorollern und die ganzen CarSharing-Unternehmen unter Druck zu setzen. Aktuell kann man ja nur mäßig was gegen die ganzen Wildparker, zu-zweit-auf-Roller-Fahrer und Co. machen. Haftet aber der Halter (ergo: Der Vermieter) primär, erzeugt das einen KOMPLETT anderen Druck auf die Betreiber

      • hh93@lemm.ee
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        1 year ago

        Störerhaftung auf Autohalter anwenden - eigentlich ganz gute idee