Das Bundesverfassungsgericht verhandelt zum ersten Mal darüber, einer Partei die staatlichen Zuschüsse zu entziehen. Liegen bei der rechtsextremen NPD, die nun "Die Heimat" heißt, die Voraussetzungen dafür vor? Von K. Schwartz.
Aber da fragt man sich natürlich ganz unwillkürlich auch, warum die AfD überhaupt noch Gelder von einem Staat abgreifen kann den sie bekämpft. Denn unabhängig von den ganzen anderen Hinweise auf eine Verfassungsfeindlichkeit gilt ja auch laut AfD selbst:
“Von der NPD unterscheiden wir uns vornehmlich durch unser bürgerliches Unterstützer-Umfeld, nicht so sehr durch Inhalte”
Hoffentlich winkt Karlsruhe das durch.
Aber da fragt man sich natürlich ganz unwillkürlich auch, warum die AfD überhaupt noch Gelder von einem Staat abgreifen kann den sie bekämpft. Denn unabhängig von den ganzen anderen Hinweise auf eine Verfassungsfeindlichkeit gilt ja auch laut AfD selbst:
Sobald das Presädenzfälle geschaffen wurden kann man auch der AfD die Gelder enziehen und die können sich die Chancen schon vorher ausmalen.