• Pleb@feddit.de
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    1 year ago

    Oh definitv, der AG hat auf jeden Fall was zu machen.

    Aber in der Verordnung steht halt nur, dass

    Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.

    Die konkreten Grenzen und die Beispiemaßnahmen sind aus der technischen Regel der BAuA und wenn man dem AG zeigen will was er zu tun hat, sollte man die richtige, konkrete Regel haben, sonst redet der sich raus.

    • Khorgor666@feddit.de
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      1 year ago

      im Extremfall wird man halt ohnmächtig, aber je nach AG wird das wahrscheinlich als Schlafen am Arbeitsplatz abgemahnt