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Herber juristischer Rückschlag für Detlev Sieber von der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat seine vor drei Jahren eingereichte Klage abgewiesen, mit welcher der Aktivist auf die Ausstellung eines Personalausweises ohne Speicherung der Fingerabdrücke auf dessen Funkchip drängte. In Deutschland gilt die von Sieber infrage gestellte Pflicht, wonach sich Bundesbürger beim Beantragen eines neuen Ausweis mit einem Scanner Abdrücke des linken und rechten Zeigefingers abnehmen lassen müssen, im Einklang mit einer einschlägigen EU-Verordnung seit August 2021. Diese Auflage sei rechtmäßig, entschieden die Richter nun. Der Kläger werde deshalb auch nicht in seinen Rechten verletzt.
Die Würde des Menschen kann vom Gesetz nicht verletzt werden, wenn das Gesetz definiert, was unter Würde fällt an die Stirn tipp
*was ?