• NeoNachtwaechter@lemmy.world
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    20 days ago

    habe ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug […] genötigt.

    Man muss sich ein bißchen wundern: Gibt es bei Nötigung seit Neuestem eine Halterhaftung?

    • einkorn@feddit.org
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      20 days ago

      Das dürfte wie bei jedem Knöllchen einfach standardmäßig an den Halter gehen, weil das schlicht die erste handfeste Information ist, die man in so einem Fall hat.

      Falls du das nicht kennst: Es steht dann ca. “mit dem auf Sie zugelassene Wagen wurde am so und so vielten XYZ angestellt”, dann gibt es bei zu schnellem Fahren (das einzige, was ich bisher hatte) die Information, wo das Bußgeld hin soll, die Information, bis wann man Einspruch erheben kann und einen Punkt, bei dem eine andere Person (in dem Fall ich, der mit Papas Auto unterwegs war) sagen kann “Ich wars, nicht er”.