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Der Rechnungshof habe sich „sehr weit aus dem Fenster gelehnt – seine Auslassungen zum Neutralitätsgebot sind geradezu übergriffig“, so Sturm. „Die inhaltliche Prüfung ist nicht die Aufgabe des Rechnungshofs.“ Das Gutachten arbeite nun heraus: „Politische Arbeit und politische Bildung, der Einsatz für Demokratie, das kann nicht neutral sein.“ Beim Schutz von Minderheiten müssten „demokratiegefährdende Tendenzen wie Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus oder Homophobie benannt werden dürfen – ebenso wie jene, von denen diese Gefahr ausgeht“.
Wichtiger Punkt denn das Grundgesetz beschreibt auch Maßnahmen gegen Faschismus und den Schutz von Menschenrechten