Die Richtlinie geht über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus, indem sie auch kleinere Firmen einbezieht. Das EU-Gesetz soll schon ab 500 Beschäftigten gelten, während die Grenze in Deutschland ab 2024 bei 1.000 Arbeitnehmer:innen liegt. Und es soll eine schärfere Haftung gelten: Geschädigte Arbeiter:innen in fernen Ländern können die hiesigen Auftraggeber leichter auf Schadenersatz verklagen.
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