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Ich bin sehr dafür, das Thema endlich aus der Illegalität zu holen.
1993 hat das Bundesverfassungsgericht allerdings entschieden, „dass das grundsätzliche Verbot eines Schwangerschaftsabbruchs weiterhin bestehen bleiben muss“¹. Daher bin ich gespannt, wie das mit dem Grundgesetz vereinbar umgesetzt werden soll. Möglicherweise hofft man auch darauf, dass das Gericht seine Einstellung etwas verändert hat.
Bei anderen Themen stört es die Legislative doch auch nicht, bereits als verfassungswidrig erklärte Gesetze nochmal zu verabschieden, hier wär das endlich mal was positives